
Immobiliengutachten über den Verkehrswert von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
Ich biete Ihnen die Erstellung von Gutachten über
den Verkehrswert (Marktwert) von
- bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
- grundstücksgleichen Rechten wie Wohnungs- und Teileigentum, Dauerwohnrecht, Erbbaurecht
aus verschiedenen Anlässen wie z.B.
- bei An- und Verkauf
- für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs
- fü die Erbfallregulierung oder Nachlassbewertung
- für die eigene Vermögensdisposition
- bei der Einlage von Immobilien in das Betriebsvermögen oder deren Entnahme daraus
- im Rahmen der Bilanzierung (Anlage- oder Umlaufvermögen)
- bei Zwangsversteigerungen
- bei Entschädigung
- für den Nachweis des geringeren gemeinen Wertes bei der Besteuerung von Erbschaften
den Beleihungswert (nach BelWertV)
als Grundlage für die Finanzierung durch
- Hypothekenbanken
- Bausparkassen
- Versicherungen u.a.
den Versicherungswert
die steuerliche Bewertung (u.a. nach § 198 BewG)
den Miet- und Pachtwert
Gutachten für die Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken, wie z.B.
Grunddienstbarkeiten, Wegerechte, Leitungsrechte
beschränkt persönliche Dienstbarkeiten wie Wohnungsrechte, Reallasten, Leibrenten, Nießbrauch
Überbau
Baulasten
Überprüfung vorhandener Gutachten oder Bescheide
Das Finanzamt oder Ihre Versicherung haben Ihnen einen Bescheid über den Wert Ihrer Immobilie und die zu zahlenden Steuern oder Beiträge zugeschickt. Sie können mit den ermittelten Immobilienwerten nichts anfangen? Eine Überprüfung, ob die angesetzten Daten und berechneten Werte plausibel und rechtskonform sind, kann Ihnen unter Umständen viel Geld sparen.
In einem Erbstreit oder im Rahmen der Ermittlung des Zugewinnausgleichs liegt Ihnen ein Gutachten eines Sachverständigen vor, das Sie nicht nachvollziehen können oder dessen Ergebnis Sie anzweifeln. Auch hier kann eine fachlich fundierte Überprüfung Gewissheit schaffen.
Bewertungsobjekte
- Eigenheime (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften etc.)
- Wohnungs- oder Teileigentum (Eigentumswohnungen, Läden, Garagen)
- Mehrfamilienhäuser
- Gewerbeimmobilien (Produktions- oder Vertriebsstätten, Märkte)
- gemischt genutzte Immobilien (Wohn- und Geschäftshäuser)
- Bürogebäude
- Hotels, Pensionen, Gaststätten
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude und Flächen, Hofstellen, Resthöfe
- unbebaute Grundstücke u.a.