Immobilienschätzung
Für nicht formal geregelte Bewertungsfälle kann unter Umständen auf ein umfangreiches Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts verzichtet werden und ein Kurzgutachten oder eine Immobilienschätzung des unbebauten oder bebauten Grundstücks ausreichend sein. In jedem Fall empfiehlt sich eine gründliche Abwägung der erwünschten Aussagekraft der ermittelten Werte und des hierfür erforderlichen Aufwandes an Zeit und Kosten.
Natürlich stehe ich Ihnen hierbei beratend zur Seite. Für jeden Bewertungsanlass und für die jeweilige Ausgangslage der zur Verfügung stehenden Daten findet sich eine angemessene Lösung innerhalb meines Leistungskatalogs. Sprechen Sie mich gern auf Details an.

