Ablauf und Kosten
Einstieg
Zunächst wird mit Ihnen geklärt, in welcher Form und in welchem Umfang eine Wertermittlung erforderlich ist, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind und welcher Zeitrahmen eingehalten werden muss.
Der Leistungsinhalt und -umfang, die spezielle Aufgabenstellung, der Wertermittlungsstichtag und die Grundlagen für die Honorierung werden im Sachverständigenvertrag vereinbart.
Fragebogen zum Objekt als download
Unterlagen beschaffen
Viele für eine Wertermittlung erforderliche Unterlagen kann der Auftraggeber bereits besitzen, wie z.B. einen aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Zeichnungen, Baubeschreibungen, Berechnungen von Flächen und Volumen des Bewertungsobjektes, Verträge über Rechte und Belastungen, Erbbaurechte, Miet- oder Pachtverträge.
Fehlende Unterlagen sowie notwendige Auskünfte von Behörden können vom Sachverständigen eingeholt werden.
Checkliste für Unterlagen als download
Gutachten erstellen etc.
Wenn alle Unterlagen und Auskünfte vorliegen, wird ein Ortstermin zur Besichtigung und Dokumentation des Bewertungsobjektes durchgeführt. Nach Auswertung der Objektbegehung und Vervollständigung der Unterlagen kann das Gutachten oder die sonstige Ausarbeitung zügig erstellt und in vereinbarter Anzahl ausgehändigt werden.
Zum Schluss: die Kosten
Die Gebühren für Gerichtsgutachten werden auf der Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes) aufwandsbezogen ermittelt.
Die Vergütung von privaten Wertgutachten wird nicht mehr gesetzlich geregelt und ist daher frei vereinbar. Mein Leistungskatalog bietet Ihnen für jeden Bewertungsfall die passende Lösung zu tragbaren Kosten.
Für die Beschaffung der Unterlagen fallen im Einzelfall zusätzlich Kosten und Gebühren an: z. B. für einen Grundbuchauszug 10 EURO, für die Flurkarte ca. 20 EURO, für die Kopien von Bauunterlagen aus Archiven bis ca. 100 EURO.
Die Anfertigung von Zeichnungen auf Grundlage eines Aufmaßes erfolgt nach Zeitaufwand.
Sprechen Sie mich auf Details gerne an!

