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NEWS
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Entwurf zur Grundvermögensbewertungsverordnung liegt vor
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Der Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuerreform regelt in den neuen §§ 182 bis 184 des Bewertungsgesetzes die Bewertung bebauter Grundstücke, von Erbbaurechten und von
Gebäuden auf fremden Grund und Boden. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung wird die Bundesregierung
ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Einzelheiten der Wertermittlung typisierend zu regeln.
Die v.g. Verordnung soll den "schönen" Namen "Grundvermögensbewertungsverordnung - GrBewV" erhalten. Ein Diskussionsentwurf für diese Verordnung liegt bereits seit dem 08.02.2008 vor.
Die Wertermittlung wird in dieser Verordnung unter Beachtung der Grundsätze der Verkehrswertermittlung nach der Wertermittlungsverordnung - WertV - typisierend geregelt. Hinsichtlich der
für die Wertermittlung erforderlichen Daten wird grundsätzlich auf die von den unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelten Ergebnisse Bezug
genommen. Da es sich aufgrund der typisierenden Wertermittlung nicht vermeiden lässt, dass die nach dieser Verordnung ermittelten Werte in besonders gelagerten Fällen über den
tatsächlichen Wert eines Grundstücks hinausgehen, bleibt es dem Steuerpflichtigen unbenommen nachzuweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist als der nach dieser Verordnung ermittelte
Wert (§ 187 BewG neu). Hierzu benötigt der Steuerpflichtige ein von einem anerkannten Sachverständigen erstelltes Gutachten.
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Sachverständiger (WF)
für die Bewertung von
bebauten und unbebauten
Grundstücken
Esmarchstraße 53
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